Verstoß gegen Wiedereinreisesperre

Neuenburg (ots) - Entgegen einer Wiedereinreisesperre versuchte ein 42-Jähriger nach Deutschland einzureisen. Neben dem Aufenthaltsverbot bestanden zudem zwei Haftbefehle gegen den Mann. Die Bundespolizei hat ein Strafverfahren eingeleitet. Am Freitagmittag kontrollierten Kräfte der Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen eine aus Frankreich kommende Regionalbahn in Neuenburg. Dabei konnte ein 42-Jähriger keinerlei Reisedokumente vorlegen. Die Überprüfung des Mannes ergab, dass der eritreische Staatsangehörige im November 2021 von Deutschland nach Frankreich abgeschoben worden war. Aufgrund der Abschiebung besteht noch bis 2024 eine Wiedereinreisesperre nach Deutschland. Des Weiteren bestanden zwei Haftbefehle gegen den 42-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung und Verbrechen nach dem Betäubungsmittelgesetz. Von den verhängten Haftstrafen von einem Jahr und fünf Monaten bzw. zwei Jahren und vier Monaten hatte der Gesuchte einen Teil bereits vor seiner Abschiebung verbüßt. Zur Verbüßung der noch zu vollstreckenden Restfreiheitsstrafen von 284 Tagen wurde der 42-Jährige durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Wegen Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Rückfragen bitte an: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein Katharina Keßler Telefon: 07628 8059-104 E-Mail: pressestelle.weil@polizei.bund.de http://www.polizei.bund.de Twitter: https://twitter.com/bpol_bw Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, übermittelt durch news aktuell

Quelle: Presseportal